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Geschäfts- und Stornobedingungen

Hotel Goldflair am Rathaus

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Beherbergungs- und Restaurationsleistungen sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen einschließlich aller mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäfts-bedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/Besteller/Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausschließlich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.



1. Vertragsinhalt  

Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend oder, falls diese aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.



2. An- und Abreise 

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.  

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.  

Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr der Rezeption dies bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.  



3. Preise 

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste oder sind schriftlich individuell vereinbart. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen.  



4. Zahlungsbedingungen 

Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind sofort, jedoch spätestens am Abreisetag ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung einer vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.  

Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 10,00 € verlangt werden.  



5. Rücktritt und Stornierung 

Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.  

Im übrigen gelten folgende Stornierungsbedingungen:  

Kost & Logis (bis 14 Personen)  

Bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei  

Ab 15. Tag vor Anreise 50 % der Beherbergungskosten für den gebuchten Zeitraum  

Unter 14 Tage vor Anreise voller Gesamtpreis des ersten Reisetages inkl. der 1. Übernachtung und 80 % der Be-herbergungskosten für den gebuchten Zeitraum  

Kost & Logis (ab 15 Personen)  

Bis 6 Wochen vor Anreise kostenfrei  

Bis 21 Tage vor Anreise voller Gesamtpreis des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung und 50 % der Be-herbergungskosten für den gebuchten Zeitraum  

Unter 21 Tage vor Anreise voller Gesamtpreis des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung und 80 % der Be-herbergungskosten für den gebuchten Zeitraum, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann.  

Kost & Logis (ab 21 Personen):  

Bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei  

Bis 28 Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des 1. Reisetages inkl. der 1. Übernachtung  

und 50 % der Beherbergungskosten für den gebuchten Zeitraum  

Unter 28 Tage vor Anreise voller Gesamtpreis des 1. Reisetages inkl. 1. Übernachtung und 80 % der Be-herbergungskosten für den gebuchten Zeitraum, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann.  

Bei Onlinebuchung: Die Anzahlung (30 % des Gesamtpreises) wird in jedem Fall als Stornogebühr einbehalten.  

In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.  



6. Haftung 

Sofern dem Gast ein Stellplatz für PKW, Motorrad oder Fahrrad auf dem Hotelparkplatz oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotel besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 25.000 je Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens im Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstückes angezeigt werden.  

Der Gast benutzt (nach Vereinbarung) das Schwimmbad und die gesamten Freizeiteinrichtungen und Geräte auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet das Hotel nicht.  



7. Besondere Hinweise für Veranstaltungen 

Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.  

Das Hotel hat das Recht, Veranstaltungen abzusagen, wenn durch diese wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann Schadensersatzansprüche nicht zu.  

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen  

Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.  

Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit Zustimmung des Hotels zulässig.  

Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.



8. Allgemeines  

Eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung wird von den Parteien unverzüglich durch eine wirksame ersetzt, die nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.  

Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.  

Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Gerichtsstand ist Wolgast. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




 
 
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